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Ausbildungsablauf und -inhalte

Die Fachschule - Sozialpädagogik der DAA Braunschweig erfüllt die Richtlinien der  Aufsichtführenden Behörde (Niedersächsische Landesschulbehörde). Die Rahmenrichtlinien "Fachschule - Sozialpädagogik", herausgegeben vom Niedersächsischen Kultusministerium, sind die Basis unseres Unterrichts. Die Ausbildung umfasst nach den neuen Rahmenrichtlinien folgende Lernbereiche:

Berufsübergreifender Lernbereich

mit den Fächern:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Naturwissenschaften
  • Mathematik
  • Religion


Berufsbezogener Lernbereich

mit den Modulen:

  • Entwicklung professioneller Perspektiven sowie Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
  • Diversität und Inklusion sowie individuelle Lebenslagen
  • Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung
  • Pädagogische Arbeit mit Gruppen
  • Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I und II
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

 

Optionale Lernangebote

Wir setzen optionale Lernangebote als benotete zusätzliche Lernbereiche oder zur Verstärkung der Unterrichtsinhalte um:

  • Medienkompetenz
  • Ästhetische Bildung
  • Transkulturelle Kompetenz
  • Sport - Gesundheit - Ernährung

 

An unserer Fachschule setzen wir das didaktische Konzept der Handlungsorientierung um. Die sich stetig weiterentwickelten Lehr- und Lernansätze sind auf die Entwicklung der Methoden-, Fach-, Personal-, Sozial- und Lernkompetenzen ausgerichtet.

In den Lernbereichen werden mit den Schüler*innen lernfeldübergreifende Lernsituationen bearbeitet. Diese Lernsituationen konkretisieren und präzisieren die Lernbereiche und ermöglichen handlungsorientierte Problemlösungs- und Lernprozesse. Berufliche Handlungskompetenzen werden den Schüler*innen innerhalb der einzelnen Lernsituationen vermittelt.

 

Praktische Ausbildung

Zur Ausbildung gehören zwei praktische Ausbildungsabschnitte von insgesamt 600 Stunden. In Klasse 1 findet ein praktische Ausbildungsabschnitt von 300 Stunden statt. Der Kompetenz-Fokus liegt hier in der Diversität sozialpädagogischer Rollen und Arbeitsbereiche und dem Erfahren eines sozialpädagogischen Tätigkeitsschwerpunktes. In Klasse 2  wird das Aufbaumodul – Durchführung der praktischen Ausbildung II - über 300 Stunden absolviert. Die praktische Ausbildung muss in einem zweiten Tätigkeitschwerpunkt, in einer anderen Altersstufe als die Praxisphase im ersten Ausbildungsjahr absolviert werden.

Für die Schüler*innen aus den berufsbegleitenden Teilzeitklassen, die mit mindestens 24 Stunden wöchentlich in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung beschäftigt sind, kann die Beschäftigung als Durchführung der praktischen Ausbildung II anerkannt werden. Mit der Beschäftigungseinrichtung wird ein entsprechender Kooperationsvertrag für die Zeit der praktischen Ausbildung geschlossen

Die praktische Ausbildung kann in anerkannten sozialpädagogischen Kooperationseinrichtungen absolviert werden. Sozialpädagogische Einrichtungen können sein:

  • Kindertageseinrichtungen
  • Schulhorte
  • Ganztagsschulen
  • Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Einrichtungen der Gesundheitsförderung
     

Die Kooperationseinrichtungen werden von uns nach den Qualitätsstandards ausgewählt. Die Auswahl zwischen Schüler*in und der Kooperationseinrichtung wird unterstützt. Die Anleitung erfolgt über fachkompetente berufserfahrene Erzieher*innen.

In der fachpraktischen Ausbildung finden regulär Besuche durch die Lehrkräfte statt. Darüber hinaus stehen die Lehrkräfte im Rahmen der regulären Schulzeiten als Ansprechpartner*innen für die Schüler*innen zur Verfügung.

Durch eine individuelle Anleitung und Betreuung gewährleisten wir, dass die theoretischen und praktischen Unterrichtsinhalte in der fachpraktischen Ausbildung verstanden, verknüpft und aufbereitet werden.

 

Abschlussprüfung

Die Prüfung findet am Ende der Ausbildung oder am Ende eines prüfungsrelevanten Moduls statt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Das sind im speziellen nach den neuen Rahmenrichtlinien:

a) eine Klausurarbeit aus dem Fach Deutsch/Kommunikation.
b) eine Fach- oder Klausurarbeit aus dem Modul „Individuelle Lebenslagen“
c) eine Klausurarbeit oder wenn nach Buchstabe b) keine Facharbeit geschrieben wurde, eine Facharbeit aus einem weiteren Modul der Abschlussklasse. 
 

Die praktische Prüfung findet im letzten Schulhalbjahr statt. In der praktischen Prüfung wird eine Aufgabe aus dem Modul „Durchführung der praktischen Prüfung“ entsprechend den beschriebenen Kompetenzen und beruflichen Anforderungen gestellt.

 Zur möglichen Feststellung von Noten kann eine mündliche Prüfung stattfinden.

In der Fachschule - Sozialpädagogik der DAA Braunschweig begleiten wir Sie kompetent durch die Prüfung.

 

Zeugnis und Abschluss

Der berufliche oder schulische Abschluss wird erworben, wenn der Bildungsgang erfolgreich besucht oder die Abschlussprüfung bestanden worden ist. Ein Bildungsgang ist erfolgreich besucht, wenn die in der Abschlussklasse erbrachten Leistungen in allen unterrichteten Lernbereichen jeweils mit mindestens der Note "ausreichend" bewertet worden sind und in den Lernbereichen zugeordneten einzelnen Fächern, Lerngebieten und Qualifizierungsbausteinen insgesamt entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note "mangelhaft" oder höchstens in einem Fall die Note "ungenügend" erreicht worden ist. 

Noten in Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs, die bereits in Klasse 1 abgeschlossen wurden, werden übernommen und gelten als in der Abschlussklasse erbrachte Leistungen.

Der Abschluss der Fachschule entspricht der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7.11.2002 in der jeweils geltenden Fassung und wird von allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5.6.1998 i. d. F. vom 9. 3. 2001 – berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen).

Der Abschluss als Staatlich anerkannte Erzieherin /Staatlich anerkannter Erzieher ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.